19. Bedingungen eines wirksamen Ölservices - des grundlegenden Instruments aktiver Vorbeugung der Instandhaltung von Maschinen und Anlagen.
Wirksamkeitsbedingungen des geführten Ölservices sind:
- hydrodynamische Wasserreinigung und -Ausspülung (mit turbulenten Strömungen) des Ölsystems einer Maschine oder Anlage mit Frischöl;
- Erhaltung entsprechender Ölreinheit im Betrieb;
- Ergänzung von Verlusten (Nachfüllung) mit Öl mit der gleichen chemischen Zusammensetzung und den identischen physikalischchemischen Eigenschaften wie das Ausgangsöl;
- Diagnostik des Öls und des technischen Maschinenzustands in Anlehnung an eine systematische Öl- und Verunreinigungsüberwachung;
- laufende Beseitigung festgestellter Gefährdungen;
Entsprechende physikalischchemische Parameter des Öls sowie dessen Reinheit beeinflussen direkt das Funktionieren von Schmier-, Dichtungs- und allerart Arbeitssystemen.
Erhaltung einer entsprechenden Ölreinheit im Betrieb ist zu erreichen durch:
- Dauerüberbrückung der Ölfiltrierung im Maschinenölbehälter,
- Einsatz der Atemfilter an Lagergestelldeckeln, Getrieben sowie Dichtung der Einsteigelöcher von Ölbehältern,
- Beseitigung des Wasser-Öl-Kontakts (und beim Ausfall sofortige Wasserentfernung)
- Nach- und Einfüllung der Maschinenölsysteme über ein Überbrückungsfilter,
- Beseitigung der sekundären Verunreinigung des Ölsystems bei Reparatur-Instandhaltungsarbeiten und darin Erhaltung einer hohen Reinheit der Arbeitsstelle im Bereich der zu reparierenden Maschinen und Anlagen,
- Spülung des Ölsystems vor dem Maschinenanlauf (nach jedem Reparatur- oder einem anderen dauerhaften Stillstand) mit turbulenten Strömungen,
- hydrodynamische Reinigung und turbulente Ölsystemspülung in Zeitabständen von einigen bis mehr als zehn Betriebsjahren ab der Inbetriebsetzung oder einer vorigen Reinigung und Spülung.