
18. Ölmischprinzipien.
Es ist unzulässig unterschiedliche Ölgattungen miteinander zu mischen, und besonders dann, wenn die genaue chemische Zusammensetzung und physikalischen Eigenschaften von Ölen im Bereich Ölbasen und eingesetzter Dopes unbekannt sind. Ein zufälliges Vermischen von Ölen ohne vorherige Mischbarkeitsanalyse kann eine drastische Verschlechterung der physikalischchemischen Eigenschaften der Mischung verursachen, und sogar zur unwiederbringlichen Ölzerstörung führen.
Falls eine Ölmischung nötig ist, sind die nachstehenden Prinzipien zu beachten:
- die zu mischenden Produkte müssen bekannt und genau geprüft werden, das Endprodukt ist auch Prüfungen, darin auch Alterungsprüfungen, zu unterziehen, um zu kontrollieren, ob die gewonnenen Eigenschaften den angenommenen entsprechen,
- es wird zugelassen, Erdölprodukte derselben Sorte doch mit verschiedenen Alterungsgraden zu mischen, falls die Labormischprüfungen positive Ergebnisse mitbrachten,
- es sollte das Prinzip gelten, dass Eigenschaften des nachzufüllenden Öls besser oder genauso gut sind, als diese des im System bereits betriebenen Öls,
- unzulässig ist das Miteinandermischen von:
- mineralischen und synthetischen Produkten,
- legierten und unlegierten Ölen,
- verschiedenen legierten Ölen, falls siê unterschiedliche Dopes mit derselben Wirkung enthalten,
- Ölen aus verschiedenen Rohstoffbasen,
- Elektroisolieröle unterschiedlicher Herkunft müssen vor dem Vermischen im Labor geprüft werden, im Bereich:
- dielektrischer Eigenschaften
- Wassergehalt,
- Fließpunkt,
- Korrosionseigenschaften,
- Oxidationsbeständigkeit,
- Turbinen- und Schmieröle vor dem Vermischen erfordern eine Prüfung von:
- Viskosität,
- Säurezahl,
- Zündtemperatur,
- Wassergehalt,
- Korrosionseigenschaften,
- Oxidationsbeständigkeit (Induktionsperiode),
- Alterungszahl,
- Emulgierungsfestigkeit,
- Fähigkeit zur Luftabgabe,
- Neigung zum Schäumen.
Betriebsüberwachung (Zeiträume und Umfang der Prüfungen, Austauschkriterien) sollte gemäß den in Betriebsinstruktionen von Anlagen gefassten geltenden Anforderungen und Vorschriften geführt werden.
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